Gutschein
Diese Hilfe richtet sich an Veranstalter. Haben Sie Tickets gekauft, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter, von dem Sie diese erworben haben.
Wertgutscheine, die über Ihren Ticketshop verkauft wurden, lassen sich als Zahlungsmittel einsetzen. Die Einlösung wird nicht gesondert freigeschaltet: Sie steht zur Verfügung, sobald Ihr Shop Wertgutscheine anbietet.
Voraussetzung
Der Verkauf von Wertgutscheinen muss eingerichtet sein. Die Einstellungen dazu finden Sie unter „Einstellungen“ auf der Seite „Gutscheinverkauf“.
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Aktiv im Webshop, Aktiv im Backoffice | Wertgutscheine werden im jeweiligen Kanal zum Verkauf angeboten. |
| Servicegebühr im Webshop, im Backoffice | Betrag je verkauftem Gutschein. Betrifft nur den Verkauf, nicht die Einlösung. Bei null fällt keine Gebühr an. |
| Standardwert, Mindestwert, Höchstwert | Wertebereich, den Kundinnen und Kunden beim Kauf wählen können. |
| Gültigkeitsdauer in Jahren | Frist ab dem Kaufdatum, taggenau berechnet. |
| Informationen | Kurzer Text, der auf dem Gutschein ausgegeben wird. |
| Beschreibung | Text auf der Verkaufsseite im Webshop. |
| Design (190×50mm), Werbegrafik | Gestaltungsflächen des Gutscheins in den Maßen des Ticketdesigns. |
Wertgutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren. Kürzere Fristen sind zulässig, können aber bei Verbrauchergeschäften anfechtbar sein.
Einlösen
Die Einlösung erfolgt im Warenkorb über das Feld „Gutschein benutzen“. Erforderlich sind zwei Angaben:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Gutscheincode | Der auf dem Gutschein aufgedruckte Code. |
| Gültig bis | Das auf dem Gutschein angegebene Ablaufdatum im Format TT.MM.JJJJ. |
Beide Angaben werden gemeinsam geprüft. Stimmt eine von beiden nicht, wird der Gutschein nicht gefunden.
Die Einlösung wird in folgenden Fällen abgewiesen:
- Code und Ablaufdatum passen zu keinem Gutschein.
- Das Guthaben ist aufgebraucht.
- Der Gutschein ist abgelaufen.
- Derselbe Gutschein ist in dieser Bestellung bereits eingelöst.
Mehrere verschiedene Gutscheine in einer Bestellung sind zulässig.
Bei einem abgelaufenen Gutschein wird im Backoffice zusätzlich das Restguthaben angezeigt, im Webshop nicht. Eine Einlösung ist auch im Backoffice nicht mehr möglich; die Angabe dient allein Ihrer Entscheidung über eine Kulanzregelung außerhalb von Eintrittskarten.io.
Teileinlösung und Restguthaben
Abgezogen wird höchstens der Betrag der Bestellung. Deckt der Gutschein die Bestellung nicht vollständig, bleibt das Restguthaben auf dem Gutschein und lässt sich später erneut einlösen.
Für den offenen Restbetrag wählen Kundinnen und Kunden eine der übrigen Zahlungsarten. Deckt der Gutschein die Bestellung vollständig ab, entfällt dieser Schritt; die Bestellung wird als mit Gutschein bezahlt geführt.
Ablauf beim Kauf
Wird die Bestellung vollständig mit Gutschein bezahlt, erfolgt der Versand sofort nach Bestellabschluss. Bei Teileinlösung gilt der Zeitpunkt der Zahlungsart, mit der der Restbetrag bezahlt wird; er ist unter Wann werden Tickets versendet? für jede Zahlungsart angegeben.
Gebühren
Für die Einlösung fällt keine Gebühr an. Die Servicegebühr betrifft ausschließlich den Verkauf von Wertgutscheinen und wird getrennt von den Gebühren für Zahlungs- und Versandarten berechnet.
Storno und Erstattung
Eine Rückbuchung des eingelösten Betrags auf den Gutschein ist nicht möglich. Stornieren Sie die Bestellung im Backoffice und stimmen Sie den Ausgleich mit der Kundin oder dem Kunden ab.