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Vertrag widerrufen

Diese Hilfe richtet sich an Veranstalter. Haben Sie Tickets gekauft, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter, von dem Sie diese erworben haben.

Keine Rechtsberatung. Die Funktion nimmt Widerrufserklärungen entgegen und leitet sie an Sie weiter. Ob ein Widerruf begründet ist und was daraus folgt, beurteilen Sie selbst. Eintrittskarten.io prüft das nicht. Diese Seite beschreibt allein den Ablauf im Ticketshop und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

„Vertrag widerrufen“ ist die elektronische Widerrufsfunktion Ihres Ticketshops. Über sie erklären Kundinnen und Kunden den Widerruf eines Kaufs, ohne Ihnen selbst eine E-Mail schreiben zu müssen.

Wann ein Widerrufsrecht überhaupt besteht und warum es für Wertgutscheine gilt, für terminbezogene Veranstaltungen dagegen nicht, steht unter Wann muss ich Käufern ein Widerrufsrecht einräumen?.

Voraussetzung

Einzurichten ist nichts. Die Seite selbst ist immer vorhanden und unter ihrer Adresse jederzeit erreichbar; verlinkt wird sie erst, sobald über Ihren Shop mindestens ein Wertgutschein verkauft worden ist.

Prüfen Sie jedoch, dass unter Webshop die Felder „E-Mail-Adresse für Widerrufe“ und „Kontakt für Widerrufe“ gefüllt sind, bevor der erste Gutschein verkauft wird.

Wo Kundinnen und Kunden sie finden

Im Fußbereich jeder Seite des Ticketshops steht der hervorgehobene Verweis Vertrag widerrufen, gleich hinter dem Verweis Widerrufsrecht. Die beiden Seiten haben verschiedene Aufgaben: „Widerrufsrecht“ trägt die Belehrung, „Vertrag widerrufen“ das Formular.

Der Verweis erscheint erst, wenn mindestens ein Wertgutschein verkauft worden ist; vorher fehlt er im Fußbereich. Unter derselben Bedingung nennt auch die Belehrung das Formular; siehe Widerrufsrecht.

Was auf der Seite steht

Über dem Formular stehen zwei Absätze, die die Plattform vorgibt und die Sie nicht ändern können. Der erste nennt das Widerrufsrecht für Wertgutscheine: vierzehn Tage ab Erhalt des Gutscheins, ohne Angabe von Gründen. Der zweite erklärt, dass eine eindeutige Erklärung nötig ist, dass dieses Formular dafür genutzt werden kann, dass eine Eingangsbestätigung per E-Mail folgt und dass Sie den Widerruf prüfen und sich melden werden.

Das Formular

Drei Felder, alle drei Pflichtfelder:

Feld Bedeutung
Ihr Name Name der widerrufenden Person.
Ihre E-Mail-Adresse Adresse für die Eingangsbestätigung. Sie wird auf eine gültige Form geprüft; bei einem erkennbaren Tippfehler in der Domain schlägt die Seite eine Berichtigung vor.
Bezeichnung des Vertrags Freitext. Ein Hinweiskasten darunter bittet um eine möglichst genaue Angabe und nennt als Beispiele Vertragsnummer, Bestelldatum und Inhalt der Bestellung.

Die Schaltfläche heißt Widerruf bestätigen. Danach ersetzt ein grauer Kasten das Formular: „Ihr Widerruf ist bei uns eingegangen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.“ Darunter steht Weiteren Vertrag widerrufen für eine zweite Erklärung.

Was danach geschieht

Es gehen zwei E-Mails hinaus, beide mit demselben Zeitstempel:

Empfänger Betreff Inhalt
Ihre „E-Mail-Adresse für Widerrufe“ „Widerrufserklärung für …“, mit dem Namen Ihres Ticketshops Die Erklärung selbst, mit Datum und Uhrzeit des Eingangs und den drei Angaben aus dem Formular. Der Kopfbereich ist der von Eintrittskarten.io.
Die im Formular angegebene Adresse „Ihr Widerruf für …“, mit dem Namen Ihres Ticketshops Dieselben Angaben, dazu der Satz, dass Sie den Widerruf prüfen und sich melden werden. Kopf- und Fußbereich sind die Ihres Ticketshops: Ihre Grafik, Ihr Kontakttext und Ihre Signatur.

Schlägt der Versand an Ihre Adresse fehl – etwa weil das Feld „E-Mail-Adresse für Widerrufe“ leer ist –, wird er wiederholt. Die Erklärung geht dann nach, sobald die Adresse eingetragen ist, und nennt weiterhin den ursprünglichen Eingangszeitpunkt. Die Eingangsbestätigung an die Kundin oder den Kunden ist davon nicht betroffen; sie geht in jedem Fall sofort hinaus.

Was nicht geschieht

Eintrittskarten.io speichert die Erklärung nicht. Es gibt im Backoffice keine Liste der Widerrufe und keinen Eintrag im Protokoll der Bestellung; die beiden E-Mails sind der gesamte Vorgang. Bewahren Sie die Erklärung deshalb so auf, wie Sie es für Ihre Nachweispflichten brauchen.

Das Formular ist auch mit keiner Bestellung verknüpft. Die Bezeichnung des Vertrags ist Freitext, der nicht geprüft wird; ob eine solche Bestellung überhaupt besteht und ob sie der widerrufenden Person gehört, stellen Sie selbst fest.

Die Bestellung bleibt bestehen, und es geht kein Betrag zurück. Beides nehmen Sie im Backoffice vor; siehe Stornieren und Tickets löschen.